Beglaubigte Übersetzungen
„Wissen ist gut, doch Können ist besser“. (Emanuel Geibel)
IBS beschäftigt vereidigte Übersetzer, die Ihre offiziellen Dokumente, Urkunden und Papiere übersetzen und beglaubigen. Werden offizielle fremdsprachliche Dokumente bei Gerichten, Ämtern, Behörden oder Notaren vorgelegt, müssen sie nicht nur übersetzt, sondern zusätzlich beglaubigt werden.
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung für
- Gerichtsurteile
- rechtliche Dokumente und Verträge
- Arbeitszeugnisse, Diplome, Zertifikate
- Lebensläufe und Bewerbungsschreiben
- Urkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden)
- Testamente
- Adoptionspapiere
- Strafregisterauszüge
- Wohnsitzbestätigungen
- Einwanderungs- und Auswanderungspapiere
- Firmengründungsunterlagen, Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsstatuten
- Offizielle Mitschriften
- Steuerbescheide
benötigen, helfen Ihnen unsere vereidigten und öffentlich bestellten Urkundenübersetzer weiter.
Wir holen die Beglaubigung Ihrer Dokumente beim Notar ein, auf Wunsch inklusive Apostille (Überbeglaubigung) durch die Staatskanzlei, wenn Ihre Übersetzung fürs Ausland bestimmt ist.
Da offizielle Dokumente und Urkunden sich inhaltlich stark voneinander unterscheiden, kann nicht jeder beeidigte Übersetzer jede beglaubigte Übersetzung übernehmen. Auch hierfür wählt IBS den geeigneten Übersetzer für Sie aus.
Bei manchen Dokumenten genügt auch eine auf unserem Unternehmenspapier unterschriebene Erklärung, die bescheinigt, dass die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist und eine vollständige Wiedergabe des uns vorgelegten Originals ist.
Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon, per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Nennen Sie uns einfach Ihren Wunschtermin, wir machen den Rest.
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unter Tel. 041-460 50 30